Von der Staatlichen Bahnaufsicht zur Landeseisenbahnaufsicht in den neuen Ländern.
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DE
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0007-5876
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IRB: Z 159
ZLB: Zs 1017
BBR: Z 187
ZLB: Zs 1017
BBR: Z 187
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Abstract
ben der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn als Sondervermögen des Bundes existieren in der Bundesrepublik Deutschland eine große Anzahl von Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE), die als untrennbarer Bestandteil des Verkehrsträgers Eisenbahn anzusehen sind.Sowohl bei der DB als auch bei der DR kommen mehr als 80 Prozent des Güterverkehrsaufkommens aus den Bereichen der NE- Bahnen und/oder enden in diesen.NE-Bahnen des öffentlichen Verkehrs vorerst überwiegend in den alten Bundesländern - nehmen bei der Beförderung von Gütern und Personen in ihrer Bindung an die Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht im regionalen Rahmen die gleichen Aufgaben wie die Deutsche Bundesbahn wahr.NE-Bahnen des nichtöffentlichen Verkehrs/ Anschlußbahnen stellen jeweils für ihr Unternehmen den Anschluß zur DB/DR oder zum öffentlichen Eisenbahnnetz her und erfüllen auch innerbetrieblich wichtige und umfangreiche Transportaufgaben.Der Übergang der aufsichtsrechtlichen Probleme über ehemals rund 4800 Anschlußbahnen in der ehemaligen DDR von der zentral geleiteten Staatlichen Bahnaufsicht zur Eisenbahnaufsicht nach jeweiligem Landesrecht wird dargestellt.Obwohl der Artikel sich an den Erfahrungen des Landes Brandenburg anlehnt, gelten die Ausführungen grundsätzlich für den Bereich der neuen Länder und die Deutsche Reichsbahn.
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Die Deutsche Bahn
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Nr.10
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S.1123-1126