Die Rechtsformen der Aufgliederung großstädtischer Verwaltungen.
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SEBI: CP 794
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Zusammenfassung
Um das bei Großstädtern beobachtete Desinteresse an der Verwaltung und dem öffentlichen Leben ihrer Gemeinde aufzubrechen, gibt es seit längerem Bemühungen, im Zuge der Aufgliederung von großstädtischen Zentralverwaltungen (durch Dekonzentration oder Dezentralisation) kleine und übersichtliche Verwaltungsstellen in die einzelnen Stadtteile zu verlagern, um die Verwaltung bürgernäher zu gestalten. Die Untersuchung schildert zunächst die Notwendigkeit einer übersichtlichen, vereinfachten, die Selbstverwaltung stärkenden Verwaltungsaufgliederung und zeigt dann, daß nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes im Zuge einer Abkehr vom undemokratischen ,,Führerprinzip'' der Deutschen Gemeindeordnung (DGO) die vor deren Geltung in mehreren Großstädten (vornehmlich Berlin) entwickelten Versuche zur Aufgliederung kommunaler Verwaltungen wieder aufgenommen und auf breiterer Ebene fortgeführt wurden. Die sog. Stadtstaaten und mehrere Bundesländer schufen in ihren Verfassungen oder Gemeindeordnungen die gesetzlichen Grundlagen dafür. Die Arbeit untersucht für die Stadtstaaten und Bundesländer jeweils die rechtliche Situation und die kommunalrechtliche Praxis in einigen Großstädten.
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Bezirksverwaltung, Großstadt, Kommunalverwaltung, Verwaltungsgliederung, Verwaltungsorganisation, Verwaltung/Öffentlichkeit, Kommunalrecht, Recht, Verwaltung, Soziologie
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Göttingen: (1969), XXV, 186 S., Lit.
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Bezirksverwaltung, Großstadt, Kommunalverwaltung, Verwaltungsgliederung, Verwaltungsorganisation, Verwaltung/Öffentlichkeit, Kommunalrecht, Recht, Verwaltung, Soziologie