Eiderstedt 1713-1864. Landschaft und Landesherrschaft in königlich-absolutistischer Zeit.

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SEBI: 70/1161

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Im ersten Teil dieser Arbeit befaßt sich der Autor mit den landschaftlichen Privilegien Eiderstedts, ihrer Art, ihrer Bedeutung und ihrer Geschichte. Dabei wird die Frage nach dem allgemeinen Verhältnis zwischen der Landschaft und der Landesherrschaft gestellt. Im zweiten Teil wird die Verfassung und die Verwaltung der Landschaft behandelt und einem Vergleich mit den beiden Dithmarscher Landschaften unterzogen. Diese Untersuchung zieht sich bis in das Jahr 1864, obwohl die absolute Herrschaft der dänischen Könige mit dem Jahre 1848 beendet war, denn nach der Aufhebung des Absolutismus wurden nur die zentralen Behörden, nicht aber die mittleren und unteren Glieder der Verwaltung umgestaltet. Erst die preußische Regierung leitete eine Neuordnung der überlieferten Rechts- und Verwaltungsformen ein. im/difu

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Landschaft, Landesherrschaft, Absolutismus, Privileg, Verwaltungsgeschichte, Verwaltungsorganisation, Landesgeschichte, Rechtsgeschichte

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Neumünster:Wachholtz (1967), 187 S., Tab.; Lit.; Reg.(phil.Diss.; Kiel 1962)

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Landschaft, Landesherrschaft, Absolutismus, Privileg, Verwaltungsgeschichte, Verwaltungsorganisation, Landesgeschichte, Rechtsgeschichte

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Quellen und Forschungen zur Geschichte Schleswig-Holsteins; 53