Luftreinhalte- und Aktionsplan Mainz. Fortschreibung 2007-2010. Luftreinhalte- und Aktionsplan gemäß § 47 Abs. 1 und 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz. Entwurf.

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Der im Jahr 2005 herausgegebene Luftreinhalte- und Aktionsplan für Mainz bezog sich auf Überschreitungen des Feinstaub-Tagesmittel-Grenzwertes einschließlich Toleranzmarge nach § 4 der 22. BImSchV im Jahr 2003 und im Jahr 2004 an der Messstation Mainz-Parcusstraße des Zentralen Immissionsmessnetzes Rheinland-Pfalz (ZIMEN) an mehr als den maximal zulässigen 35 Tagen. Hierdurch wurde nach § 47 BImschG die Pflicht zur Erstellung eines Luftreinhalteplans ausgelöst. In diesem Luftreinhalteplan wurden die erforderlichen und möglichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung der Feinstaubbelastung festgelegt. 2005 traten die endgültigen Feinstaubgrenzwerte in Kraft. Die Feinstaubbelastungssituation an der Station Mainz-Parcusstraße war danach in den Jahren 2005 und 2006 weiterhin als hoch zu bewerten. Hinzu kamen Überschreitungen der von Jahr zu Jahr abgesenkten Übergangswerte der Stickstoffdioxid-Grenzwerte an den Standorten Parcusstraße und Zitadelle. Deshalb werden die im Luftreinhalteplan 2003 bis 2005 enthaltenen Aussagen zur Belastungssituation, zu deren Ursachen und zu den Abhilfemaßnahmen mit diesem Plan bezüglich Feinstaub und Stickstoffdioxid fortgeschrieben. Der Plan beinhaltet die Festlegung und Beschreibung des Plangebietes. Die relevanten Immissionsbelastungen werden hinsichtlich ihrer räumlichen und zeitlichen Entwicklung dargestellt und die Ursachen analysiert. Es wird ermittelt, welche überregionalen, regionalen und lokalen Beiträge das Immissionsgeschehen beeinflussen, und Maßnahmen auf der entsprechenden Handlungsebene (Veranlassungen auf europäischer, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene) zugeordnet. Für die Vermeidung der lokalen Belastungen werden sektorbezogene Maßnahmen entwickelt, geprüft und festgelegt sowie die Verbesserungen abgeschätzt. difu

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48 S.

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LUWG-Bericht; 08/2007