Die Auskunftsverpflichtung von Anlagenbetreibern über ermittelte Emissionen und Immissionen.

Scheidler, Alfred
Heymann
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Datum

2009

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Herausgeber

Heymann

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

Sprache

ISSN

0012-1363

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Die Betreiber von Anlagen im Sinne des Immissionsschutzrechts haben neben den Grundpflichten (§ 5 bzw. § 22 BImSchG) auch eine Reihe von Nebenpflichten zu erfüllen. Solche ergeben sich insbesondere aus § 31 BImSchG, demzufolge der Betreiber gegenüber der Behörde auf deren Verlangen zur Mitteilung über Messergebnisse verpflichtet ist, die aufgrund von Emissions- und Immissionsmessungen nach den §§ 26, 28 oder 29 BImSchG gewonnen wurden. Für die Ergebnisse aus kontinuierlichen Messungen mit Geräten ordnet § 31 BImSchG eine fünfjährige Aufbewahrungspflicht an. Zudem trifft die Vorschrift Aussagen über die Zugänglichkeit der Ergebnisse für die Öffentlichkeit.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Deutsches Verwaltungsblatt

Ausgabe

Nr. 24

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 1555-1561

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen