Kreisentwicklungsplan 1984-1988. Stadt Neumünster.

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1987

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BBR: C 18 503

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Für die am östlichen Rand der Holsteinischen Vorgeest gelegenen kreisfreie Stadt Neumünster ersetzt der Kreisentwicklungsplan -KEP- 1984-1988 den von 1980-1984. Als mittelfristiger Entwicklungsplan erstreckt sich der KEP über fünf Haushaltsjahre. Er ergänzt den Raumordnungsplan für Schleswig-Holstein und den Regionalplan für den Planungsraum III des nördlichsten Bundeslandes, dem neben Neumünster die kreisfreie Stadt Kiel sowie die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön angehören. Nicht zuletzt aufgrund der zentralen Verkehrslage auch innerhalb der EG wird Neumünster als Entwicklungsschwerpunkt zwischen Kiel und Hamburg weiter ausgebaut. Dabei sind hinsichtlich der Wahrnehmung von oberzentralen Funktionen für die räumlich-funktionale Stadtstruktur sieben Areale besonders relevant; (1) das für die Konzentration von Wohnungen, Ausbildungs- und Arbeitsstätten; (2) das für die Neuansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben; (3) das für Erholungseinrichtungen; (4) das für den Verkehr; (5) das für die ökologische Regeneration. Die Berücksichtigung endogenen Potentials der einzelnen Stadtteile soll die kommunalen Zielsetzungen weiterentwickeln helfen. - Schw.

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Neumünster: (1987), ca. 98 S., Kt.; Tab.; Lit.

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