Die Beigeordneten - Beamte mit politischer Funktion?
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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
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Abstract
Die Bedeutung der Beigeordneten als fachlich ausgerichtete und politisch verantwortliche Leiter ihres Geschäftsbereichs hat seit Schaffung dieser Rechtsinstituts ständig zugenommen, insbesondere in Städten mit großer Verwaltung. Dem gegenüber ist die Rechtsstellung der Beigeordneten nach den meisten Kommunalverfassungssystemen eine abhängige; sie sind den Weisungen des Hauptverwaltungsbeamten unterworfen und dürfen ihre Ansicht nach außen nur begrenzt vertreten. In dieser Hinsicht und im Hinblick auf die Arbeit der Beigeordneten im Kollegium ist die in Rheinland-Pfalz vorgenommene Neuregelung als vorbildlich zu betrachten. difu
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Beigeordneter, Rechtsstellung, Kommunalrecht, Verwaltungsorganisation
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart;Jg. 20(1981), Bd. 2, S. 234-244
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Beigeordneter, Rechtsstellung, Kommunalrecht, Verwaltungsorganisation