Das novellierte Komitologieverfahren in der EG-Abfallrichtlinie.

Nomos
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Nomos

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DE

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840

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RE

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Abstract

Seit vielen Jahren finden sich wichtige Vorschriften des europäischen Umweltrechts nicht nur in Rechtsakten des Europäischen Parlaments und des Rates, sondern auch in Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen der Kommission. Dies betrifft meist ergänzende technisch-wissenschaftliche Regelungen wie etwa Grenzwerte, Statistiken oder Mess- und Analyseverfahren. Aber auch wichtige politische Weichenstellungen unterliegen zunehmend der exekutiven Rechtsetzung durch die Kommission. So ist etwa die Abfallrichtlinie 2008/98/EG in weiten Teilen sehr programmatisch ausgestaltet und setzt nur einen abfallrechtlichen Rahmen, der durch den Erlass von weiteren Rechtsakten ergänzt und präzisiert werden muss. Hierfür ist in zahlreichen Fällen das sog. Komitologieverfahren vorgesehen, welches zum 1.3.2011 grundlegend novelliert wurde.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 11

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S. 514-519

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