Die Zulässigkeit sozialer Bindungen bei der Vergabe von Sanierungsförderungsmitteln.
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1980
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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4
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Zusammenfassung
Es liegt im Ermessen - wenn auch mit Einschränkungen - vertraglicher Gestaltungsfreiheit der Gemeinde, unter Beachtung von Art. 3 GG mit dem Empfänger von Sanierungszuschüssen modernisierungsvertraglich verhaätnismäßig soziale Verpflichtungen im Sinne der Sozialplanung zu vereinbaren. In Anlehnung an die Grundsätze des öffentlich geförderten Wohnungsbaus ist an die Vereinbarung von Belegungsrechten für die Gemeinde und Mietpreisbindungen, aber auch an Einkommensgrenzen für die Dauer der Bindung zu denken. Solche "paragesetzlichen" Bindungen dürfen freilich nicht die gesetzlichen Finanzierungsregeln außer Kraft setzen, etwa durch eine nach dem Einkommen des Leistungsempfängers differenzierende Mittelvergabepraxis. rh
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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 32(1979)Nr.8, S.225-226, Lit.