Der Verwaltungsakt als Handlungsform der Auftrags- und Konzessionsvergabe.
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DE
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Baden-Baden
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ZLB: R 654/131
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DI
RE
RE
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Abstract
Der Verwaltung stehen zur Bewältigung ihrer Aufgaben verschiedene Handlungsformen zur Verfügung. Auf dem Gebiet der Beschaffung hängt nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 103 Abs. 1 GWB die Anwendbarkeit des Vergaberechts von dem Vorliegen eines "entgeltlichen Vertrages" ab. Die Studie untersucht, ob neben der Handlungsform des Vertrages auch die des Verwaltungsaktes zum Einsatz kommen kann. Insoweit werfen sich sowohl vergaberechtliche als auch verwaltungsrechtliche Fragen auf. Die Autorin analysiert die Möglichkeiten der Ausgestaltung eines Beschaffungsverwaltungsaktes und stellt für vier ausgewählte Beschaffungssektoren dar, ob und unter welchen Voraussetzungen Verwaltungsakte die Anwendbarkeit der vergaberechtlichen Rechtsfolgen auslösen können.
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267 S.
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Schriften zum Vergaberecht; 46