Der eigene Wirkungsbereich der Gemeinden in Bausachen.
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AT
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SEBI: 75/879
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AH
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Zusammenfassung
Mit der österreichischen Bundes-Verfassungsgesetznovelle von 1962 wurden die Rechte der Gemeinde auf eine neue Grundlage gestellt; die Bauangelegenheiten und die aus ihnen resultierenden Fragen der örtlichen Raumplanung wurden den Gemeinden als eigenständiger Wirkungsbereich zugewiesen. Die Schrift befaßt sich mit den nach der Verfassungsänderung entstandenen materialrechtlichen und verfahrensrechtlichen Problemen.
Beschreibung
Schlagwörter
Kommunalbaurecht, Baupolizei, Baurecht, Raumplanung, Gemeinderecht, Verwaltung, Recht
Zeitschrift
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In: Wien, (1972) 35 S.,
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Kommunalbaurecht, Baupolizei, Baurecht, Raumplanung, Gemeinderecht, Verwaltung, Recht
Deskriptor(en)
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Schriftenreihe der Forschungsgesellschaft für Wohnen, Bauen und Planen; 46