Kommunale Gleichstellungsstellen in Hessen.
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1989
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SEBI: 90/3391
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Zusammenfassung
Das besondere Interesse der Verfasserin ist auf die Auswirkungen staatlicher Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern gerichtet. Die Einrichtung von Gleichstellungsstellen ist eine Reaktion vieler Städte und Kreise auf die Forderung nach Umsetzung kommunaler Frauenpolitik. Gleichstellungsstellen haben die Aufgabe, die gesellschaftliche Gleichstellung von Frauen und Männern voranzutreiben. Die Arbeit setzt sich mit den kommunalen Gleichstellungsstellen in hessischen Städten und Kreisen auseinander. Mit der Beschränkung auf ein Bundesland wird der Tatsache Rechnung getragen, daß es bundesweit mehr als 250 Gleichstellungsstellen gibt und durch die Einbeziehung aller Gleichstellungsstellen die Autorin überfordert gewesen wäre. Ausgangspunkt der Arbeit ist die Frage: Können die Gleichstellungsstellen einen Beitrag dazu leisten, das im Grundgesetz verankerte Gleichstellungsgebot von Frauen und Männer umzusetzen? sg/difu
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Schlagwörter
Frau , Frauenpolitik , Frauenbewegung , Frauenarbeit , Gleichstellung , Gleichstellungsstelle , Kommunalverwaltung , Stadt , Landkreis , Frauenbeauftragte , Arbeit , Verwaltung , Gesetzgebung , Partei , Kommunalpolitik , Politik , Gemeinde
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Frankfurt/Main: (1989), 288 S., Abb.; Tab.; Lit.(phil.Diss.; Frankfurt/Main 1989)
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Stichwörter
Frau , Frauenpolitik , Frauenbewegung , Frauenarbeit , Gleichstellung , Gleichstellungsstelle , Kommunalverwaltung , Stadt , Landkreis , Frauenbeauftragte , Arbeit , Verwaltung , Gesetzgebung , Partei , Kommunalpolitik , Politik , Gemeinde