Erschließungsrecht - Rückforderung der gezahlten Beiträge nach erfolgreichem Widerspruch. § 80 Abs.2 Nr.1, 113 Abs.1 Satz 2a F; § 717 Abs.2 Satz 2 ZPO. BVerwG, Urteil v. 12.1.1983 - Az. 8 C 78 und 79.81 - OVG Saarland.
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1983
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Die einem Erschließungsbeitragsbescheid gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zukommende vorläufige Verbindlichkeit schließt es aus, ein Begehren auf Rückzahlung bereits dann mit Erfolg betreiben zu können, wenn der Bescheid zwar im Widerspruchsverfahren von der nicht mit der erhebenden Gemeinde identischen Widerspruchsbehörde aufgehoben, über die dagegen gerichtete Klage der Gemeinde aber noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist. -z-
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Baurecht 14(1983)Nr.3, S.251-252, Lit.