Das Recht auf Sozialhilfe.
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Bern
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ZLB: 94/1083
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DI
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Abstract
Diese Arbeit über das schweizerische Sozialhilferecht beginnt mit einer Bestandsaufnahme: Gegenstand und Begriff, Prinzipien, Rechtsverhältnisse, aber auch Lücken und Mängel des geltenden Rechts. Darauf aufbauend wird die Hauptfrage gestellt: Gewährt die schweizerische Verfassung ein Grundrecht auf Sozialhilfe? Die Beantwortung dieser Frage erfordert wiederum die Suche nach einer entsprechenden eidgenössischen oder kantonalen Verfassungsnormbzw. einem Verfassungsprinzip sowie die Feststellung, ob ein sol- ches Grundrecht überhaupt durchsetzbar und hinreichend konkret für die Rechtsprechung ist. Im Ergebnis bietet die Verfassung eine genügende Grundlage, während allerdings einige Anspruchsinhalte nicht unmittelbar durch den Verfassungsrichter zugesprochen werden können, sondern einer gesetzgeberischen Umsetzung bedürfen. lil/difu
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154 S.