Die Bundeszuschüsse zur Sozialversicherung.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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DE

Erscheinungsort

Berlin

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ZLB: 99/2940
DST: L 70/27

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Zusammenfassung

Das Sozialrecht schreibt die Finanzierung der Sozialversicherung durch Beiträge vor. Der Bund hat daneben Zuschüsse zu zahlen. Jedoch regelt das Sozialrecht nicht, welche Leistungen der Sozialversicherung aus den Beiträgen der Versicherten bzw. ihrer Arbeitgeber und welche Leistungen durch den Bund, also aus Steuergeldern zu finanzieren sind. Die Studie gibt eine Darstellung der historischen Entwicklung und der gegenwärtigen sozialrechtlichen Ausgestaltung der Bundeszuschüsse in verschiedenen Versicherungszweigen. kirs/difu

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411 S.

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Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht; 163