§ 564 b BGB; 27 StBauFG. LG Kiel, Urt.v. 12.1.1983 - 1 S 200/82.

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IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508

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RE

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Zusammenfassung

Das allgemeine Interesse an der Durchführung eines Sanierungsvorhabens nach dem Städtebauförderungsgesetz stellt allein kein berechtigtes Interesse eines privaten Vermieters an der Beendigung eines Mietverhältnisses dar. Diesem Urteil zugrunde liegt die Klage einer gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft auf Räumung einer Wohnung einer Mieterin. Das Haus der Klägerin liegt in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet. -z-

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Schlagwörter

Recht, Baurecht, Wohnung, Städtebauförderungsgesetz, Mietrecht, Kündigung, Rechtsprechung, BGB, Sanierungsprojekt, Öffentliches Interesse, Mietvertrag, Räumungsklage, Mietverhältnis, LG-Urteil

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Wohnungswirtschaft & Mietrecht, Köln (1984)Nr.8, S.223-225, Lit.

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Recht, Baurecht, Wohnung, Städtebauförderungsgesetz, Mietrecht, Kündigung, Rechtsprechung, BGB, Sanierungsprojekt, Öffentliches Interesse, Mietvertrag, Räumungsklage, Mietverhältnis, LG-Urteil

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