Rüstungs- und Kriegsaltlasten. Öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit und steuerliche Probleme bei Rüstungs- und Kriegsaltlasten des Ersten und Zweiten Weltkriegs.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 97/758

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DI
S

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Abstract

Altlasten aus dem militärischen Bereich stellen innerhalb der Altlastenproblematik ein dringendes Problem dar. Allein für die Sanierung von Rüstungsaltlasten (Liegenschaften, auf denen zur Ausrüstung der Kampfverbände des Deutschen Reiches Kampfmittel jeder Art hergestellt wurden) sind nach neuesten Schätzungen 100 Mrd. DM erforderlich. Nicht einbegriffen sind die sonstigen Kriegsaltlasten, Bombenblindgänger - die gesamte alliierte und ehemals reichseigene Fundmunition -, für deren Beseitigung allein in Nordrhein-Westfalen im Jahre 1993 über 60 Mio. DM ausgegeben wurden. Der Autor untersucht die Verantwortlichkeit für Rüstungs- und Kriegsaltlasten nach ordnungs- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten auf der Grundlage des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes, des Abfallrechts, des Wasserrechts und des Allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts. Im Bereich der Rüstungsaltlasten kommen als Haftpflichtige die Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches - also der Bund - sowie die Rechtsnachfolger der ehemaligen Rüstungsindustrieunternehmen in Betracht, im Bereich der sonstigen Kriegsaltlasten die Länder. gar/difu

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268 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1998