Die Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen im Falle widersprüchlichen Verhaltens der Gemeinde.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: R 622 ZB 1139

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RE

Abstract

Bebauungspläne können nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch eine von ihren Festsetzungen abweichende tatsächliche Entwicklung außer Kraft treten. Eine solche Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen wird von den Verwaltungsgerichten regelmäßig jedoch nur in eng begrenzten Einzelfällen angenommen. Ganz überwiegend liegt der Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans dabei ein durch aktives Tun oder durch Duldung geprägtes Behördenverhalten zugrunde, etwa bei wiederholten Befreiungen von den bauplanerischen Festsetzungen oder einer behördlich geduldeten planabweichenden Entwicklung. Der Beitrag beleuchtet, inwiefern Bebauungspläne auch durch widersprüchliches Verhalten der Gemeinde, dem keine der eben beschriebenen Verhaltensweisen zugrunde liegt, funktionslos werden können.

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 22

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S. 965-969

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