Vertragsstaatlichkeit. Die Vereinbarung - eine Grundform des Öffentlichen Rechts.

Leisner, Walter
Duncker & Humblot
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Datum

2009

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Herausgeber

Duncker & Humblot

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Berlin

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: 2009/1566

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

FO

Zusammenfassung

Der Vertrag ist eine eigenständige Legitimationsform rechtlicher Bindungen, auch und gerade im Öffentlichen Recht. Hier sollte daher Vertraglichkeit entscheidend aufgewertet, ihren Gestaltungen mehr Raum gewährt werden. Dies lässt sich aus der ideengeschichtlichen Entwicklung, aus Völker- und Gemeinschaftsrecht begründen. Verfassungsrecht kann in vielem vertraglich gedeutet werden. Im Verwaltungsrecht ist Vertragsgestaltung in raschem Vordringen, sie bietet hier wesentliche Vorteile gegenüber hoheitlicher Anordnung. Vertraglichkeit entspricht der demokratischen Staatsform, die weniger auf Befehl setzt als auf die Akzeptanz von Vereinbarungen. Vertragsfreiheit ist daher zentrale Grundlage der Verfassungsordnung, sie darf nicht durch einfache Gesetzgebung ausgehöhlt werden. Wirtschaftskrisen verlangen vor allem flexible Instrumentarien, daher den vertraglichen Konsens der Beteiligten.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

164 S.

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Stichwörter

Serie/Report Nr.

Schriften zum Öffentlichen Recht; 1134

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