Die Rechtsstellung von Ausschüssen, Beiräten und anderen kollegialen Einrichtungen im Bereich der vollziehenden Gewalt.

Eggers, Jan
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1969

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Die entscheidende und beratende Mitwirkung von Ausschüssen, Beiräten und anderen kollegialen Einrichtungen an der Durchführung hoheitlicher Aufgaben wirft eine Reihe rechtlicher Probleme auf, die auf uneinheitliche Bestimmungen über die Zusammensetzung, das Verfahren und die Befugnisse dieser Organe zurückzuführen sind.Daher ist es erforderlich zu untersuchen, welche Stellung sie als organisatorische Subjekte in der Rechtsordnung einnehmen.Gesetze, Verordnungen und Satzungen bieten nur Anhaltspunkte, auch in der Rechtsprechung und im Schrifttum sind sie nur wenig erörtert.Die Arbeit hat daher zum Ziel, die Rechtsstellung kollegialer Einrichtungen unter Berücksichtigung historischer Zusammenhänge und einen Überblick über die verschiedenen Erscheinungsformen zu vermitteln.Ausgangspunkt ist die Zeit der brandenburgisch-preußischen und der deutschen Reichsverwaltung, der eine systematische Einordnung der Rechtsstellung in der heutigen Zeit folgt.

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Clausthal-Zellerfeld: Bönecke (1969) 329 S., Lit.(jur.Diss.; Kiel 1969)

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