Nochmals: Abstandsflächenrecht und Nachbarschutz im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach der BayBO 2008.

Boorberg
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Boorberg

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München

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0522-5337

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ZLB: 4-Zs 987

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Abstract

Die BayBO-Novelle 2008 nimmt u.a. die Einhaltung der Abstandsflächen aus dem Prüfprogramm der meisten Baugenehmigungsverfahren heraus. Teilweise wird gefolgert, dass der Nachbar eine Baugenehmigung für ein Vorhaben, welches die Abstandsflächen nicht einhält, nicht mehr mit dieser Begründung angreifen kann, was ihm ein höheres Prozessrisiko im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufbürdet. Richtigerweise darf für ein solches Vorhaben jedoch keine Baugenehmigung erteilt werden; ergeht sie dennoch, kann der Nachbar sich hierauf im Anfechtungsprozess gegen die Baugenehmigung auch berufen.

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 21

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S. 645-651

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