Tabellenmiete nach Maß.

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IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287

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Abstract

Anhand eines Beispiels im Bereich der Stadt Frankfurt wird die Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmiete kritisiert. Die Kritik wird belegt durch verschiedene Gerichtsurteile, die die Vergleichsmiete als die am Markt tatsächlich durchschnittlich gezahlte Miete definieren. Es wird dargelegt, dass die jetzt erstellten Miettabellen diesen Anforderungen nicht mehr genügen, da sie von bestimmten Interessen bzw. Interessenvertretungen erstellt wurden, die den freien Markt falsch einschätzen. Es wird gefordert, die Gesetzgebung so zu ändern, dass die am Markt übliche Miete erzielt werden kann, um wieder einen Anreiz für Investitionen im Wohnungsbau zu erzielen. kj

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Recht, Eigentum, Sozialrecht, Wohnung, Miete, Miethöhengesetz, Vergleichsmiete, Marktmiete

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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 32(1980)Nr.6, S.145-146

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Recht, Eigentum, Sozialrecht, Wohnung, Miete, Miethöhengesetz, Vergleichsmiete, Marktmiete

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