Der Ausschluß bei Interessenkollision nach § 23 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Grundlagen und Anwendung.

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SEBI: 71/3277

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Zusammenfassung

In der Praxis der gemeindlichen Willensbildung und Verwaltung treten häufig Interessenkollisionen auf, die eine Ausschließung des Betroffenen von der entsprechenden Tätigkeit bewirken können. Verdeutlicht wird diese Problematik anhand des § 23 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vom 28. Oktober 1952. Wenn nötig, werden vergleichsweise andere Ländervorschriften hinzugezogen. Im 1. Teil werden die Grundlagen des Handlungsverbots abgehandelt. Im 2. Teil wird auf den Grundsatz der Vermeidung von Interessenkollisionen nach § 23 der bearbeiteten Gemeindeordnung eingegangen.

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Kommunalrecht, Verwaltungsverfahren, Gemeindeordnung, Interessenkonflikt, Ausschluss

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Köln: Kleikamp (1970) XXIX, 247 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Köln 1970)

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Kommunalrecht, Verwaltungsverfahren, Gemeindeordnung, Interessenkonflikt, Ausschluss

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