Streitpunkt Gebetsruf. Zu rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit dem lautsprecherunterstützten Ruf des Muezzins.

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Bonn

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ZLB: 2000/778-4

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RE

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Abstract

Das Rechtsgutachten enthält eine Darstellung wichtiger juristischer Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um die lautsprecherunterstützten Gebetsrufe von einer Moschee stellen können. Mit der Veröffentlichung soll vor allem durch das Aufzeigen von einschlägigen juristischen Maßgaben ein sachlicher Beitrag zu der oftmals emotional geführten Diskussion geleistet werden. Ein grundlegendes Ergebnis des Gutachtens ist, dass der Gebetsruf dem Schutz der Religionsfreiheit des Grundgesetzes unterfällt, so dass eine Beschränkung nur aufgrund kollidierender Grundrechte Dritter bzw. anderer Rechtsgüter mit Verfassungsrang möglich ist. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht handelt es sich bei Lautsprecheranlagen an Moscheen um nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Die Richtwerte der TA-Lärm können für die Bewertung des Gebetsrufes grundsätzlich herangezogen werden, wobei auf den Wirk- und nicht den äquivalenten Dauerschallpegel abzustellen ist. Letztendlich bieten die TA-Lärm-Richtwerte aber nur vage Anhaltspunkte da der Gebetsruf unabhängig von Richtwerten nur nach Maßgabe des Grundgesetzes einschränkbar ist. eh/difu

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38 S.

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Mitteilungen der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Ausländer