§§ 564 b BGB; 26, 27 StBauFG. LG Kiel, Urt.v.12.1.1983 - 1 S 66/82 - 1 S 144/82.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1985
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Vermieter als Sanierungsträger ist zur Kündigung aus berechtigtem Interesse befugt. Auch in den Fällen, in denen ein Vermieter privatrechtlich unter Berufung auf ein öffentliches Interesse, z.B. Sanierung zu kündigen bereit ist, trifft ihn die Verpflichtung zur Stellung von Ersatzwohnraum. Inwieweit ein Sanierungsvorhaben im öffentlichen Interesse liegt, unterliegt nicht der Prüfungskompetenz des mit der Räumungsklage befassten Gerichts. -z-
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Wohnungswirtschaft & Mietrecht, Köln (1984)Nr.8, S.222-223, Lit.