Die Finanzverfassung der Gemeinden. Ein Beitrag zur Stellung der Gemeinden in der Finanzverfassung des Bundes.

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SEBI: Ser 439-22

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Im Streit um eine hinreichende Finanzausstattung der Gemeinden dominieren finanzpolitische Argumente; der Autor untersucht den verfassungsrechtlichen Hintergrund. Die Gemeinden nehmen wie Bund und Länder einen eigenen, ihnen unmittelbar durch die Verfassung zugewiesenen Sektor öffentlicher Tätigkeit wahr. Gemeindliche Selbstverwaltung ist weder mittelbare Staatsverwaltung noch im Sinne der Gewaltenteilung nur der Exekutive zuzurechnen. Nach Art. 28 GG haben die Gemeinden eine originäre Finanzhoheit, die jedoch durch den Finanzausgleich der Art. 105 ff. GG weitgehend beschränkt ist. Daraus folgt eine erhöhte Finanzverantwortung der Länder, aber auch des Bundes für eine gemeinsame Finanzausstattung. Die Regeln der Art. 105 ff. GG sind in diesem Lichte zu sehen und eröffnen den Gemeinden z. B. bei den Realsteuern, beim obligatorischen Steuerverbund, im Länderfinanzausgleich oder beim Sonderlastenausgleich des Art. 106 VII GG Rechte, derer sie sich bis jetzt kaum bewußt geworden sind. chb/difu

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Gemeinde, Finanzwesen, Finanzverfassung, Verfassungsrecht, Haushaltswesen, Finanzausgleich

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Stuttgart: Kohlhammer (1969), 202 S., Lit.; Reg.

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Gemeinde, Finanzwesen, Finanzverfassung, Verfassungsrecht, Haushaltswesen, Finanzausgleich

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Schriftenreihe des Vereins für Kommunalwissenschaften; 22