Zum Anspruch des Vermieters auf Mieterhöhung wegen Unwirksamkeit einer Klausel über Schönheitsreparaturen.
Werner
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Datum
2005
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Herausgeber
Werner
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Düsseldorf
Sprache
ISSN
0340-7497
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 818
IRB: Z 1039
IRB: Z 1039
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
In seiner Entscheidung vom 23.6.2004 (VIII ZR 361/03) hat der BGH die "starre" Renovierungsklausel im Formularvertrag des Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. wegen Verstoßes gegen § 9 Abs.1, Abs.2 Nr.1 AGBG a.F. (§ 307 Abs.1 Satz 1, Abs.2 Nr.1 BGB) für unwirksam erklärt. Dem Vermieter steht bei Unwirksamkeit einer Klausel über die Durchführung von Schönheitsreparaturen gegen den Mieter weder ein Anspruch auf Renovierung noch auf Zahlung eines Zuschlags zur Miete für die Vergangenheit oder Zukunft zu. Die nachträgliche Vereinbarung einer Renovierungsklausel ist insbesondere an den Regeln über die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie an § 123 BGB zu messen. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht
Ausgabe
Nr. 3
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 170-174