Zum Anspruch des Vermieters auf Mieterhöhung wegen Unwirksamkeit einer Klausel über Schönheitsreparaturen.

Werner
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Bandtitel

Herausgeber

Werner

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Düsseldorf

Sprache

ISSN

0340-7497

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 818
IRB: Z 1039

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

In seiner Entscheidung vom 23.6.2004 (VIII ZR 361/03) hat der BGH die "starre" Renovierungsklausel im Formularvertrag des Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. wegen Verstoßes gegen § 9 Abs.1, Abs.2 Nr.1 AGBG a.F. (§ 307 Abs.1 Satz 1, Abs.2 Nr.1 BGB) für unwirksam erklärt. Dem Vermieter steht bei Unwirksamkeit einer Klausel über die Durchführung von Schönheitsreparaturen gegen den Mieter weder ein Anspruch auf Renovierung noch auf Zahlung eines Zuschlags zur Miete für die Vergangenheit oder Zukunft zu. Die nachträgliche Vereinbarung einer Renovierungsklausel ist insbesondere an den Regeln über die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie an § 123 BGB zu messen. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Zeitschrift für Miet- und Raumrecht

Ausgabe

Nr. 3

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Seiten

S. 170-174

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