Die Ablösung der Weiderechte in Bayern. Ein wichtiger Schritt zur Schaffung privaten Grundeigentums.

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Regensburg

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ZLB: 95/4085

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DI

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Abstract

Die Weiderechte, ihre Entstehung und die einzelnen Weidegesetze werden erst durch Kenntnis der Agrarverfassung verständlich. Bayern war bis gegen 1800 fast ausschließlich ein Agrarstaat mit einer feudalen Agrarverfassung, d. h. die Grundherrschaft teilten sich Landherr, Kirche und Adel, während das freie bäuerliche Eigentum die Ausnahme bildete. Der Autor untersucht die Rechtsentwicklung bis zu den nach der Gemeindeordnung von1927 zulässigen Möglichkeiten zur Aufhebung öffentlich- rechtlicher Weiderechte. In jüngster Zeit ist ein auflebendes Interesse für Weiderecht festzustellen, was insbesondere für die Wanderschäferei gilt. Dabei konstatiert der Autor einen Interessenkonflikt zwischen Wanderschäferei einerseits und Natur- und Vogelschutz andererseits. kmr/difu

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ca. 160 S.

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