Vergleich der neuen Landesplanungsgesetze von Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Eine kritische Stellungnahme zu den Neuerungen.
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DE
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Köln
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0034-0111
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BBR: Z 700
ZLB: Zs 237-4
IRB: Z 1003
IfL: I 378 - 1995,4
ZLB: Zs 237-4
IRB: Z 1003
IfL: I 378 - 1995,4
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Abstract
Die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland haben 1994 ihre Landesplanungsgesetze neugestaltet und dabei wesentliche Änderungen vorgenommen. Anlaß für diese Neufassungen waren insbesondere die drei Novellierungen des Raumordnungsgesetzes des Bundes (ROG) in den Jahren 1989, 1991 und 1993, mit denen neue Leitvorstellungen und zusätzliche Grundsätze der Raumordnung sowie eine rahmenrechtliche Regelung des Raumordnungsverfahrens (ROV) mit erststufiger Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), d.h. mit einer integrierten Untersuchung der überörtlichen Auswirkungen des zu prüfenden Vorhabens auf die Umwelt, eingeführt worden sind. Darüber hinaus haben alle drei Landesregierungen in den vorgelegten Begründungen zu den Gesetzesnovellen noch weitere Gründe für die Neuregelungen angegeben, wie die seit den 70er Jahren veränderten Raumstrukturen und die notwendige stärkere Berücksichtigung der Umweltbelange mit Auswirkungen auf die Planinhalte und die Planerstellung, was in Verbindung mit dem Bedürfnis nach zügigerer Planung auch Änderungen in der Organisation und den Verfahren der Landes- und Regionalplanung ausgelöst hat. Die einzelnen Regelungsbereiche werden in der vom ROG nahegelegten Reihenfolge, an die sich die Länder gehalten haben, betrachtet. - (Verf.)
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Raumforschung und Raumordnung
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Nr.4
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S.278-286