Urbane Sicherheit. Städtebauliche Kriminalprävention - Pflicht oder Kür.

Informationskreis für Raumplanung
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Dortmund

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0176-7534

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ZLB: Kws 155 ZB 6864
IFL: Z 598

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Abstract

Die Beteiligung der Polizei zur Verhütung von Verkehrsunfällen im Bauleitplanverfahren ist seit vielen Jahren etabliert. Geht es aber um deren Beratungskompetenz zur Reduzierung von Tatgelegenheiten im Bereich der Kriminalität und die Steigerung sozialer Kontrolle, wird oft auf die fehlende Entsprechung in den gesetzlichen Grundlagen verwiesen. Der Sicherheitsbegriff zum Schutz der Wohn- und Arbeitsbevölkerung im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) beziehe sich bautechnische Belange, wie z. B. die Statik, nicht aber auf den Schutz vor Kriminalität. Im Beitrag werden Beispiele für gelingende Kooperationsmodelle von Stadtplanung und Polizei im Rahmen der kommunalen Kriminalprävention dargestellt.

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Raumplanung

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Nr. 194

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S. 36-39

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