Die Bauaufsicht in der Funktionalreform.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1976
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
IRB: Z 903
BBR: Z 267
IRB: Z 903
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
In Bezug auf die Zuordnung von Aufgaben der Bauaufsicht scheint es fraglich, ob die in nahezu allen Bundesländern geltende untere Schwelle von 20.000 Einwohnern bestehen bleiben kann, da an die Bauaufsicht höhere fachliche und qualitative Anforderungen gestellt werden müssen. Die Untersuchung, die der Autor zur Zuordnung der Bauaufsicht anstellte, führte zu dem Ergebnis, daß unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien eine Mindesteinwohnerzahl von 60.000 bis 90.000 Einwohnern erforderlich wäre. Für politisch durchsetzbar aber auch vertretbar nennt der Verf. einen Schwellenwert von 50.000 Einwohnern. Konkret würde dies bedeuten, daß nur noch Städten mit einer solchen Einwohnerzahl die Bauaufsicht übertragen werden könnte, während für alle übrigen die Kreise sie wahrzunehmen hätten.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Demokratische Gemeinde, Bad Godesberg 28 (1976), 7, S. 599-601; 8, 663-666, Lit.