Fehlende Klagebefugnis beigeladener Dritter gegen einen rechtswidrig erteilten positiven Bauvorbescheid bei fehlender subjektiver Betroffenheit. BVerwG, Urteil vom 15.2.1990 - 4 C 39.86, BVerwG 4 C 29.73, BVerwG 47, 19.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
SEBI: Zs 987-4
item.page.type
item.page.type-orlis
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Kläger wenden sich gegen die Rücknahme eines Bauvorbescheids. Ihnen war vom beklagten Oberstadtdirektor die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus in zweiter Baulinie unter Befreiung von den im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen in Aussicht gestellt worden. Die im Verfahren beigeladenen Nachbarn hatten Einspruch erhoben, der Bauvorbescheid war dann zurückgenommen worden. Im ersten Verfahrensdurchgang, der bis zum BVerwG führte, hatte das OVG die Klagebefugnis der Nachbarn noch verneint, die Beigeladenen würden durch die Ausführung nicht schwer betroffen. Das BVerwG hat in diesem ersten Durchgang zurückverwiesen, weil unklar sei, ab wann die Jahresfrist für die Rücknahme des Bescheids nach § 48 IV VerwVfG zu laufen begann. In dem dann folgenden Verfahren vor dem OVG stellte das Gericht nicht mehr auf die subjektive Betroffenheit der Nachbarn als Voraussetzung für die Klagebefugnis ab. Dies führte in der zur weiteren Auslegung der § 48 IV VerwVfG zugelassenen Revision, die vor dem BVerwG Erfolg hatte. Hat gegen ein Urteil, durch das der Klage des Bauherrn gegen die Rücknahme eines positiven Bauvorbescheids und auf Erteilung der BAugenehmigung stattgegeben worden ist, allein der beigeladene Nachbar Berufung eingelegt, so kann das Rechtsmittel nur dann Erfolg haben, wenn der Nachbar durch die stattgebende Entscheidung in eigenen subjektiven Rechten verletzt ist, soweit der amtliche Leitsatz. (wb)
Description
Keywords
Rechtsschutz, Nachbarschutz, Rechtsprechung, Bauvorbescheid, Rechtswidrigkeit, Einspruch, Klagebefugnis, Verwaltungsverfahrensgesetz, BVerwG-Urteil, Recht, Bauordnungsrecht
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Bayerische Verwaltungsblätter, München 122(1991), Nr.4, S.121-123
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Rechtsschutz, Nachbarschutz, Rechtsprechung, Bauvorbescheid, Rechtswidrigkeit, Einspruch, Klagebefugnis, Verwaltungsverfahrensgesetz, BVerwG-Urteil, Recht, Bauordnungsrecht