Erscheinungsformen und Bedeutungen der extramuralen Rechtsbereiche nordostschweizerischer Städte.
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1967
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SEBI: CO 713
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Zusammenfassung
In der Arbeit wird die Rechtsstellung einzelner Gebiete einiger nordostschweizerischer Städte untersucht. Fast alle Städte besaßen ein erweitertes sog. Friedensgebiet. Dieses war ursprünglich das extramurale Stadtgebiet (d.h. Stadtgebiet außerhalb der Stadtmauern, in dem das Stadtrecht und die städtische Gerichtsbarkeit nicht originär galt) schlechthin. Die Städte versuchten, ihren Einfluß auf das Friedensgebiet dahingehend auszuweiten, daß der gesamte Friedensbezirk der ummauerten Stadt rechtlich gleichgestellt wurde. Dies gelang nicht immer. Neben dem Friedensgebiet erörtert die Arbeit die Bedeutung und Entwicklung des Gerichtsgebiets, des Verbannungsgebiets, des Wirtschafts- und Steuergebiets, des Allmendbezirks, des Geleitbezirks und des "Zu Marktrecht liegenden Guts". Weiter werden der engere Immunitätsbereich, das Untertanengebiet sowie Sonderbezirke innerhalb der städtischen Gebiete untersucht. Behandelt werden die Reichsstädte Zürich, Schaffhausen und St. Gallen, die Landstädte Winterthur, Elgg und Bülach, die zürcherische Munizipalstadt Stein am Rhein und die thurgauischen Städte Frauenfeld und Diessenhofen, die bischöflich-konstanzischen Städte Bischofszell, Arbon, Steckborn und Neukirch und schließlich die Kleinstädte Eglisau, Regensberg, Grüningen, Kyburg und Rheinau. chb/difu
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Zürich: Schulthess (1967), XXIII, 252 S., (jur.Diss.; Univ.Zürich 1967)
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Serie/Report Nr.
Zürcher Beiträge zur Rechtswissenschaft; 279