Gewässerrandstreifen und Entwicklungskorridore für Fließgewässer. Teil 1: Grundlagen und Funktionen, Entwicklungsziele, Planung und Realisierung. Merkblatt DWA-M 612-1.
FGSV Verl.
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FGSV Verl.
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DE
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Köln
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ZLB: Kws 256/21
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Abstract
Fließgewässer mit ihren Auen sind Landschaftselemente, die aufgrund ihrer Bedeutung für Mensch und Natur eines besonderen Schutzes bedürfen. Aufgrund der vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen Fluss und Aue werden sie in modernen Gewässerentwicklungskonzepten als Einheit gesehen. Die entsprechenden Planungen sind deshalb auf eine gemeinsame Entwicklung dieser Bereiche angelegt. Fließgewässer und Auen bilden einen zusammenhängenden Biotopkomplex, der vielfältige Funktionen erfüllt. Dazu gehören: Natürlicher Uferschutz, Vergrößerung des Rückhalteraumes bei Hochwasser, Schaffung von Lebensräumen für eine Vielzahl von Arten, Abstandshalter und Puffer gegen Stoffeinträge u.a. In der Vergangenheit sind die gewässernahen Flächen durch anthropogene Einflüsse ständig reduziert bzw. in ihren Funktionalitäten stark eingeschränkt worden (z.B. Ausweisung von Siedlungs- und Gewerbegebieten, Verkehrsflächen und landwirtschaftliche Nutzung). Die Ausweisung von Gewässerrandstreifen bzw. Entwicklungskorridoren ist vor Ort vielfach kurzfristiger realisierbar. Gewässerrandstreifen bewirken ein Abrücken der angrenzenden Nutzungen vom Fließgewässer und eröffnen Möglichkeiten für eigendynamische Gewässerentwicklungen.
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51 S.
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DWA-Regelwerk; DWA-M 612-1