Gebrauch einer Mietwohnung durch mehrere.
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1967
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SEBI: 70/2009
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Zusammenfassung
Regelmäßig ist eine Mehrheit von Personen am Gebrauch einer Wohnung beteiligt.Die Fragen, die sich daraus ergeben, leuchtet der Verfasser ausschließlich unter dem Blickwinkel der zivilrechtlichen Problematik aus.Es wird unterschieden zwischen den Fällen, daß der Gebrauchsberechtigte den Gebrauch oder Mitgebrauch Dritten überläßt oder daß auf Mieterseite Mehrere gleichberechtigte Vertragspartner sind.Die systematische Klammer aller untersuchten Fallgestaltungen bildet der Mietvertrag, dessen interessengerechte Auslegung Richtschnur für die angestellten Überlegungen ist.Bei der Aufnahme Dritter in die Wohnung wird auf die Grenze des Gebrauchsrechts hingewiesen, aber auch auf eine mögliche Einbeziehung in den Schutzbereich des Mietvertrages eingegangen.Für eine Mehrheit von Mietern einer Wohnung stellen sich Fragen im Außenverhältnis zum Vermieter wie im Innenverhältnis der Mieter untereinander, deren Beantwortung differenziert versucht wird. ks/difu
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Bonn: (1967), XVII, 197 S., Lit.