ÖPNV-Finanzierung nach dem Urteil. EuGH-Beschluss stellt neue Anforderungen in Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen.
Alba
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Alba
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DE
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Düsseldorf
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0722-8287
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ZLB: 4-Zs 3393
IRB: Z 1525
BBR: Z 529
TIB: ZO 1831
IRB: Z 1525
BBR: Z 529
TIB: ZO 1831
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Abstract
Drei Jahre nach dem Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil in Sachen "Altmark Trans" am 24. Juli 2003 verkündet. Viele im Vorfeld geäußerten Befürchtungen haben sich als unbegründet erwiesen. Allerdings sind die Auswirkungen des Urteils insbesondere hinsichtlich einer beihilfenresistenten Zuschussgewährung im Nahverkehrsbereich nicht zu unterschätzen. Insoweit ergibt sich ein erheblicher Handlungsbedarf für die Beteiligten, der Wettbewerbsdruck wird steigen. Auch wirft das Urteil zahlreiche neue Fragen auf, zumal eine Entscheidung des BVerwG zur Bestimmtheit der Abgrenzung von eigen- und gemeinwirtschaftlichen Verkehren noch aussteht. Rechtssicherheit wurde mit diesem Urteil daher der nicht geschaffen. Die Verabschiedung einer Novellierung der Marktzugangsverordnung 1191/69/EWG wäre sicherlich der bessere Weg. difu
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Der Nahverkehr
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Nr. 9
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S. 11-13