Bundeskonzept Grüne Infrastruktur. Fachgutachten.

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GU
EDOC

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Die EU-Kommission hat zur Umsetzung ihrer Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt eine Initiative zur grünen Infrastruktur in den Mitgliedsstaaten angeregt. Hinter dem Begriff grüne Infrastruktur steckt der Gedanke, dass Ökosysteme und ihre Leistungen - etwa intakte Auen als natürliche Hochwasservorsorge - ebenso wie "graue, also technische Infrastruktur" für die Entwicklung eines Landes unverzichtbar sind. Grüne Infrastruktur trägt zum menschlichen Wohlergehen z. B. durch Klimaregulation, Erholung und Erleben von Natur und Landschaft und zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung die Aufstellung eines "Bundeskonzepts Grüne Infrastruktur" (BKGI) beschlossen. Das Bundesamt für Naturschutz hat das BKGI als Fachkonzept aufgestellt. Es setzt die Initiative der EU-Kommission zur grünen Infrastruktur für Deutschland um. Im BKGI werden die bundesweit relevanten Schwerpunkträume von Naturschutz und Landschaftspflege dargestellt. Dieses Fachgutachten ist die Grundlage für das Bundeskonzept Grüne Infrastruktur.

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279 S.

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BfN-Skripten; 457