Auf Grundversorgung folgt der Ausbau. Breitbandversorgung im ländlichen Raum durch Leerrohrförderung.

Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel

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DE

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Burgwedel

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1437-417X

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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

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Abstract

Die Breitbandstrategie der Bundesregierung sieht eine flächendeckende Verfügbarkeit von leistungsfähigen Breitbandanschlüssen vor. Doch ein Blick auf den Breitbandatlas für Deutschland zeigt, dass es noch Lücken in der Versorgung gibt und der Ausbau forciert werden muss. Bandbreiten von 16 MegaBytes pro Sekunde (Mbit/s) und mehr sind im Wesentlichen nur in Ballungsgebieten verfügbar. Wenn eine digitale Spaltung vermieden werden soll, muss das Ziel der Breitbandstrategie für alle Raumkategorien gelten. Kabelgebundene Lösungen sind erheblich leistungsfähiger geworden. Sie erlauben Bandbreiten von bis zu 100 Mbit/s über TV-Kabel und theoretisch sind über 400 Mbit/s möglich. Um kabelgebundene Lösungen besser fördern zu können, hat die Bundesregierung eine Bundesrahmenregelung für die Förderung von Leerrohren erarbeitet, die auf den Breitbandleitlinien der Europäischen Kommission beruhen. Mit der Rahmenregelung sollen mehrere Aspekte der Förderung verbessert werden: Der Beihilfehöchstbetrag soll von 200.000 Euro auf 500.000 angehoben und die Finanzierungsmöglichkeiten und das Niveau der Grundversorgung verbessert werden. Die Förderung von Leerrohren mit einem nutzer- und anbieterneutralen Standard zielt eindeutig auf die zukünftige Qualität der Infrastruktur in den bisher unversorgten und unterversorgten Gebieten im ländlichen Raum. In dem Beitrag werden die Inhalte der Rahmenregelung Leerrohre erläutert und es wird auf die Formen sowie die Umsetzung der Leerrohrförderung eingegangen. Außerdem wird die Frage der Technologieneutralität behandelt und es wird auf einige Widersprüche hingewiesen, die noch aufgelöst werden müssen.

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Stadt und Gemeinde interaktiv

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Nr. 12

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S. 537-540

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