Die grundlegenden Wertungen des Gewerbesteuerrechts.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 96/3899

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DI
S

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Abstract

Die Gewerbesteuer besteuert nur die Unternehmer als Berufsgruppe. Die augenblickliche Gewerbesteuer hat sich jedoch in der Vergangenheit zu einer so starken Sonderbelastung entwickelt, daß von den besonders belastbaren Einkünften der Unternehmer kaum noch etwas übrig bleibt. Das Äquivalenzprinzip, also die Aufwendungen der Gemeinden zugunsten der Unternehmen (derzeit ca. 25 %) sind ein tragendes Element des Gewerbesteuerrechts. Die restlichen 75 % können nur durch das Leistungsfähigkeitsprinzip gerechtfertigt werden. Dieses bedeutet die Besteuerung der in den Unternehmen erwirtschafteten Einkünfte und des dazu eingesetzten Betriebsvermögens. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß die Gewerbekapitalsteuer gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes verstößt. Abschließend wird festgestellt, daß die Gewerbesteuer schon nach geltendem Recht nach der Art eines Beitrages auf die Unternehmen nach Maßgabe der Wertschöpfung umgelegt wurde. Nach Ansicht des Autors ist die Gewerbesteuer um gut ein Drittel ihres Aufkommens zu hoch. kirs/difu

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XIX, 307 S.

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Studien zum Finanz- und Steuerrecht; 12