Mieterhöhung bei öffentlich geförderten Wohnungen wegen unwirksamer Klausel über Schönheitsreparaturen.

DMB-Verl.
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Bandtitel

Herausgeber

DMB-Verl.

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Berlin

Sprache

ISSN

0173-1564

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 2290
BBR: Z 508

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Wenn im Mietvertrag über eine öffentlich geförderte Wohnung die Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen sind, diese Klausel jedoch wegen Verstoßes gegen die Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen nach § 307 BGB unwirksam ist, ist es gemäß § 306 Abs. 2 BGB Inhalt des Mietvertrages, dass der Vermieter die Schönheitsreparaturen auszuführen hat. Als Gegenleistung für seine erweiterte Leistung kann der Vermieter vom Mieter eine höhere Miete verlangen und diese durch einseitige Erklärung aufgrund von § 10 WoBindG geltend machen.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Wohnungswirtschaft & Mietrecht

Ausgabe

Nr. 3

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Seiten

S. 158-161

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