Schwerpunkte der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen.
Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Datum
2011
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Herausgeber
Städtetag Nordrhein-Westfalen
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 2851
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Trotz der zum 1.1.2010 erfolgten Aufhebung der Zweckbindung des Wohnungsbauvermögens und der Vollintegration des Sondervermögens in die NRW.BANK werden die Darlehensrückflüsse und Erträge aus gewährten Wohnraumförderdarlehen weiterhin zur Finanzierung der Wohnraumförderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen eingesetzt. Im Programmjahr 2011 konnten aus den verfügbaren Mitteln der NRW.BANK 721 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zusammen mit den Kompensationsmitteln des Bundes in Höhe von 79 Millionen Euro ergab sich ein Programmvolumen von 800 Millionen Euro. In dem Beitrag wird zunächst auf die Verteilung der Fördermittel im Förderjahr 2011 eingegangen: 200 Millionen Euro für den Schwerpunkt energetische Sanierung, 200 Millionen Euro für die Neuschaffung und den Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums und 400 Millionen für die Förderung der Neuschaffung von Mietwohnungen und von Wohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen. Die Verteilung der Fördermittel erfolgte auf der Basis von insgesamt jeweils vier Bedarfskategorien, in den die Städte und Gemeinden mit Hilfe eines vom Institut Forschung und Beratung (F+B) erstellten Gutachtens eingeteilt wurden. In den kommenden Jahren steht die Wohnungspolitik in Nordrhein-Westfalen vor großen Herausforderungen. Zum einen muss der altersgerechte Umbau und die energetische Sanierung vorangetrieben werden, zum anderen muss vor allem in den Wachstumsregionen ein ausreichendes Angebot an preiswertem Wohnraum geschaffen werden, um die Versorgung einkommensschwacher Haushalte sicherzustellen und darüber hinaus eine Überforderung der Kommunalfinanzen durch steigende Unterkunftskosten zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund wurde das Institut Forschung + Beratung (F+B) mit einer Überarbeitung des Gutachtens zu den Fördergebietskulissen in der Wohnraumförderung beauftragt. Im Unterschied zum Vorgängergutachten wurden die Verbände in die Überlegungen zur Auswahl möglicher Indikatoren einbezogen. Das überarbeitete Gutachten soll bereits im Jahr 2012 Grundlage für die Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen werden.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen
Ausgabe
Nr. 12
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 8-10