Freistellungsanspruch der ehrenamtlichen Gemeinderats- und Ortschaftsratsmitglieder.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: Kws 700 ZB 6762
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Abstract
Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) enthält in § 32 Abs. 2 Satz 3 einen gesetzlichen Freistellungsanspruch für Gemeinderatsmitglieder, die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen. Danach hat jedes ehrenamtliche Gemeinderatsmitglied einen subjektiven Anspruch auf Freistellung gegenüber allen öffentlichen und privaten Arbeitgebern in Baden-Württemberg. Ein gleichzeitiger Anspruch auf Lohnfortzahlung ist allerdings damit nicht verbunden. Nach § 72 GemO gelten diese Regelungen auch für Ortschaftsratsmitglieder.
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Die Gemeinde : BWGZ ; Zeitschrift für die Städte und Gemeinden, Stadträte, Gemeinderäte und Ortschaftsräte
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Nr. 11/12
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S. 434-437