Freistellungsanspruch der ehrenamtlichen Gemeinderats- und Ortschaftsratsmitglieder.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

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ZLB: Kws 700 ZB 6762

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Zusammenfassung

Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) enthält in § 32 Abs. 2 Satz 3 einen gesetzlichen Freistellungsanspruch für Gemeinderatsmitglieder, die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen. Danach hat jedes ehrenamtliche Gemeinderatsmitglied einen subjektiven Anspruch auf Freistellung gegenüber allen öffentlichen und privaten Arbeitgebern in Baden-Württemberg. Ein gleichzeitiger Anspruch auf Lohnfortzahlung ist allerdings damit nicht verbunden. Nach § 72 GemO gelten diese Regelungen auch für Ortschaftsratsmitglieder.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Die Gemeinde : BWGZ ; Zeitschrift für die Städte und Gemeinden, Stadträte, Gemeinderäte und Ortschaftsräte

Ausgabe

Nr. 11/12

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Seiten

S. 434-437

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