Die Verjährung von bauvertraglichen Mängelansprüchen, insbesondere solchen aus mangelhafter Mängelbeseitigung.

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SEBI: 78/5941

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Zusammenfassung

Gegenstand der Arbeit sind die Ansprüche des Bauherrn bei Mangelhaftigkeit des Bauwerks und fehlerhafter Mängelbeseitigung. Gesetzliche Bestimmungen zur Regelung dieser Ansprüche enthalten die §§ 631 ff. BGB, die dem Bauherrn einen Neuherstellungs- und Nachbesserungsanspruch (§§ 631, 633), Ansprüche auf Wandlung und Minderung (§ 634) und Schadenersatz wegen Nichterfüllung (§§ 634, 635) gewähren. Vertragliche Regelungen enthält die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Nach einer Betrachtung über die wirtschaftliche Bedeutung der Baumängelhaftung geht der Autor auf die Voraussetzungen der einzelnen Ansprüche aus den §§ 631 ff. BGB ein. Im Mittelpunkt stehen der Anspruch auf Schadenersatz nach § 635 BGB in Abgrenzung zum Anspruch aus positiver Vertragsverletzung sowie die Verjährungsregelung. Hinsichtlich letzterer untersucht der Autor insbesondere, ob die Fristen der Verjährung im BGB und in der VOB (Teil B) angemessen und praktikabel sind. wd/difu

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Baumangel, Nachbesserung, Gewährleistung, Bauwesen, Handwerk, Baurecht

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Köln: (1977), XVI, 110 S., Lit.

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Baumangel, Nachbesserung, Gewährleistung, Bauwesen, Handwerk, Baurecht

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