Organisation der Kreise und kreisangehörigen Gemeinden im Verteidigungsfall.

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SEBI: Zs 2141-1983,9-4

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Abstract

Zur Sicherstellung lebens- und verteidigungswichtiger Aufgaben ist schon in Friedenszeiten zu überlegen, wie die Verwaltung auf die Erfordernisse des Verteidigungsfalles umgestellt werden muß. Grundlage der Umstellung der Verwaltung auf die Anforderungen im V-Fall ist der Organisationsplan (Verwaltungsgliederungsplan) für den Verteidigungsfall. Der Bericht enthält Empfehlungen zur Organisation der Kreise und der kreisangehörigen Städte im Spannungs- und Verteidigungsfall (V-Fall). Es werden ein Organisationsplan für die Umstellung der Kreisverwaltung sowie ein Organisationsplan für die Umstellung der Stadt-/Gemeindeverwaltung vorgeschlagen und erläutert. Dieser Bericht ergänzt den KGSt-Bericht Nr. 18/1982 "Organisation der kreisfreien Städte im Verteidigungsfall". Das Zusammenwirken des Kreises und seiner kreisangehörigen Gemeinden im V-Fall ist gesetzlich nicht im einzelnen geregelt; es ist in bestimmtem Umfang abhängig von den Zielvorstellungen des Kreises und der Leistungsfähigkeit der Gemeinden. difu

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Keywords

Zivilschutz, Militärwesen, Verteidigung, Kreis, Kreisgemeinde, Verwaltungsgliederung, Staat/Verwaltung, Organisation

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Köln: Selbstverlag (1983), 20 S., Tab.

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Zivilschutz, Militärwesen, Verteidigung, Kreis, Kreisgemeinde, Verwaltungsgliederung, Staat/Verwaltung, Organisation

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KGSt-Bericht; 9/83