§ 34 BBauG. BVerwG, Urteil v. 29.5.1981 - 4 C 34.78 VGH Mannheim. Rechtsprechung. Zur Berücksichtigung der für die Landschaft charakteristischen Siedlungsstruktur im Innenbereich.
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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
SEBI: Zs 61-4
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Zusammenfassung
Der Kläger begehrt die Baugenehmigung für ein Wohnhaus anstelle einer alten Scheune auf dem rückwärtigen Teil seines Grundstücks. Das Vorhaben entspricht zwar dem Rahmen der "näheren Umgebung", nicht aber der "für die Landschaft charakteristischen Siedlungsstruktur". Wesentlich für die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit ist ersteres. Die Frage, ob sich die charakteristische Siedlungsstruktur auf die Genehmigungsfähigkeit auswirken kann, lässt sich nicht einheitlich beantworten. Es handelt sich um ein Abwägungsproblem. In diesem Fall ist die örtliche Siedlungsstruktur ohnehin in einem Wandel begriffen. cs
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Recht, Bundesbaugesetz, Baugenehmigung, Paragraph 34, Siedlungsstruktur, Rechtsprechung
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Deutsches Verwaltungsblatt 96(1981)Nr.19, S.931-932
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Recht, Bundesbaugesetz, Baugenehmigung, Paragraph 34, Siedlungsstruktur, Rechtsprechung