Krankenhausbedarfsplan des Freistaates Bayern. Stand 1. Januar 1981. 6. Fortschreibung.

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SEBI: 79/869-Fortschr.6-4

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Der Krankenhausbedarfsplan hat eine Doppelfunktion. Er ist Instrument, mit dem der Freistaat Bayern, den konkreten Bedarf an stationären Krankenhausleistungen feststellt und bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und dementsprechend gefördert werden. Dieser Bedarfsplan will unter Berücksichtigung des Bestandes ein koordiniertes System bedarfsgerecht gegliederter Krankenhäuser festlegen, die in ihrem diagnostischen und therapeutischen Leistungsangebot aufeinander abgestimmt sind. geh/difu

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Krankenhausbedarfsplan, Krankenversorgung, Krankenhausförderung, Universitätsklinikum, Bettenzahl, Lehrkrankenhaus, Gesundheitswesen, Krankenanstalt

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München: (1981), 72 S., Tab.; Reg.

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Krankenhausbedarfsplan, Krankenversorgung, Krankenhausförderung, Universitätsklinikum, Bettenzahl, Lehrkrankenhaus, Gesundheitswesen, Krankenanstalt

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