Energiewende mit Außenmaß. Spielräume für Kommunen bei der Ausweisung von Windenergieanlagen.
Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel
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DE
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Burgwedel
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1437-417X
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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
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RE
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Abstract
Die Energiewende und der Ausbau der regenerativen Energien betreffen Städte und Gemeinden in besonderem Maße. In zahlreichen Kommunen werden neue Windenergieanlagen geplant und errichtet. Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass die Errichtung derartiger Anlagen im Außenbereich grundsätzlich zulässig ist. Dennoch haben Städte und Gemeinden die Möglichkeit, auf die Ansiedlung von Windparks Einfluss zu nehmen. Dabei bietet insbesondere der sogenannte Planungsvorbehalt im Baugesetzbuch für Kommunen die Chance, städtebauliche Entwicklung zu steuern. Weitere Möglichkeiten, auf die Planung Einfluss zu nehmen, stellen das Versagen des Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch sowie die Klage vor einem Verwaltungsgericht dar.
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Journal
Stadt und Gemeinde interaktiv
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Nr. 10
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S. 445-449