Die Funktion der Landwirtschaftszone und ihre Vereinbarkeit mit der schweizerischen Eigentumsgarantie.

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SEBI: 76/2813

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Die Landwirtschaftszone ist eine Zone, in der zu siedlungs- und agrarpolitischen Zwecken grundsätzlich nur der Landwirtschaft dienende Bauten erstellt werden dürfen. Hieraus folgt ein Bauverbot für nichtlandwirtschaftliche Bauten. Die Studie fragt danach, ob und inwieweit die Einführung der Landwirtschaftszone eine Aufhebung bzw. ein - gemessen ander Eigentumsgarantie - zulässiger oder unzulässiger gesetzgeberischer Eingriff in das Privateigentum ist. Sie setzt sich eingehend mit Begriff und Zweck der Landwirtschaftszone und der Abgrenzung zu anderen Zonen auseinander, bestimmt die Eigentumsordnung des schweizerischen Rechts und ihre Schranken und zeigt das Verhältnis zwischen Landwirtschaftszone und Eigentum auf. Sie beschäftigt sich mit dem öffentlichen Interesse als Voraussetzung für einen derartigen Eingriff und beantwortet Entschädigungs- und Kompetenzfragen, die in diesem Rahmen auftreten.

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Landwirtschaft, Eigentumsgarantie, Enteignung, Verfassungsrecht, Bodenrecht, Recht, Wirtschaft

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Zürich: Schulthess (1972), XXXII, 188 S., Tab.; Lit.; (jur.Diss.; Univ.Zürich 1971)

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Landwirtschaft, Eigentumsgarantie, Enteignung, Verfassungsrecht, Bodenrecht, Recht, Wirtschaft

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Zürcher Beiträge zur Rechtswissenschaft; 389