Organschaftliche Erklärung und Gemeindebeschluß im Verfassungsrecht der Gemeinden der früher preußischen Gebietsteile des Landes Nordrhein-Westfalen von 1856 bis heute. Ein historische und kritische Darstellung. Zugleich ein Beitrag zum Recht der gemeindlichen Außenvertretung überhaupt.

Wessel, Karl-Heinz
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1956

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SEBI: 81/5191-4

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Die Untersuchung behandelt ein Problem des Gemeindeverfassungsrechts in dem Gebiet der früher preußischen Bestandteile des heutigen Landes Nordrhein-Westfalen. Nach einer kurzen historischen Betrachtung der Anfänge gemeinderechtlicher Selbstverwaltung (Freiherr vom Stein) geht der Autor auf die Entwicklung der Kommunalverfassungsgesetze von 1856 bis zur heutigen Zeit ein. Er stellt im einzelnen das durch Preußen im Jahre 1856 eingeführte Kommunalverfassungsgesetz, das aus dem Jahre 1933 stammende preußische Gemeindeverfassungs- und Gemeindefinanzgesetz, die im Jahre 1935 geschaffene Deutsche Gemeindeordnung und das nach dem Zweiten Weltkrieg für die Länder der britischen Zone eingeführte Gemeindeverfassungsrecht dar. Im Mittelpunkt der Arbeit steht dabei die Selbstbestimmung der Gemeinden und die Verteilung der gemeindlichen Funktionen in den verschiedenen Perioden gemeinderechtlicher Verfassungen. kp/difu

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Münster: (1956), VIII, 150 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1956)

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