Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen.
Winkler & Stenzel
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Datum
2004
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Herausgeber
Winkler & Stenzel
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Burgwedel
Sprache
ISSN
1437-417X
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Laut Urteil des BGH vom 18.11.2003 dient ein zur Durchführung von Baumaßnahmen eingerichtetes Halteverbot nicht dem Schutz der Vermögensinteressen des Bauunternehmers. Die für den BGH entscheidende Rechtsfrage war, ob die für die Einrichtung des Halteverbots maßgeblichen Vorschriften der §§ 12 Abs. 1 Nr. 6a, 45 Abs. 1 Satz 1, Satz 2, Nr. 1 oder Abs. 6 StVO auch die Vermögensinteressen des beauftragten Unternehmens schützen und damit ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB darstellen. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Stadt und Gemeinde interaktiv
Ausgabe
Nr. 4
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 147